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Du kannst dir hier direkt die Eintrittserklärung inklusive Beitragsordnung mit Zahlungsbedingungen und Hinweisen anschauen, ausdrucken und ausfüllen.

Vollmitglieder bezahlen einen Jahresbeitrag von 270,00 €. Kinder, Jugendliche, Schüler, Azubis und Studenten die Hälfte. Bei Eintritt nach dem 30.06. des laufenden Jahres wird nur die Hälfte des Beitrages in Rechnung gestellt.

Achtung! Zusätzlich im Angebot seit dem Jahr 2000 ist die Schnuppermitgliedschaft. Während der Sommerferien besteht die Möglichkeit, vier bis fünf Wochen alle Einrichtungen der Tennisabteilung zu nutzen. Der Kennenlernpreis beträgt einmalig 60,00 €. Dafür kann man so viel Tennis spielen wie man will. Für Schnuppermitglieder sind extra Plätze reserviert. Sollte der Betreffende eine Mitgliedschaft anstreben, wird das Geld selbstverständlich auf den Jahresbeitrag angerechnet.

Gemäß Beschluß der Mitgliederjahreshauptversammlung am 23.2.2008 gilt nachfolgende Beitragsordnung. Die Zahlungsbedingungen und Hinweise zur Beitragsordnung finden sich im Anschluss.

A) Vollmitglieder

Zahlungseingang bis

Jahresbeitrag
Arbeitsumlage
Hallenumlage

31.03.

270,00 €
50,00 €
50,00 €

370,00 €

30.04.

300,00 €
50,00 €
50,00 €

400,00 €

C) Studenten, Auszubildende, Schüler
(ab 19. bis zum vollendeten 28. Lebensjahr nur mit Ausbildungsnachweis)

Jahresbeitrag
Arbeitsumlage
Hallenumlage
135,00 €
50,00 €
20,00 €

205,00 €

150,00 €
50,00 €
20,00 €

220,00 €

D) Jugendliche
(vom 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr)

Jahresbeitrag
Arbeitsumlage
Hallenumlage
135,00 €
50,00 €
20,00 €

205,00 €

150,00 €
50,00 €
20,00 €

220,00 €

E) Jugendliche
(bis zum vollendeten 14. Lebensjahr)

Jahresbeitrag
Arbeitsumlage
Hallenumlage
135,00 €
0,00 €
20,00 €

155,00 €

150,00 €
0,00 €
20,00 €

170,00 €

F) Kinder von Vollmitgliedern
(bis zum vollendeten 12. Lebensjahr)

Jahresbeitrag
Arbeitsumlage
Hallenumlage
135,00 €
0,00 €
20,00 €

155,00 €

150,00 €
0,00 €
20,00 €

170,00 €

G) Passive

Jahresbeitrag
Arbeitsumlage
Hallenumlage
65,00 €
0,00 €
0,00 €

65,00 €

65,00 €
0,00 €
0,00 €

65,00 €

Zahlungsbedingungen und Hinweise zur Beitragsordnung 2008:

1. Die Arbeitsumlage (AUL) ist zusammen mit dem Beitrag zu zahlen, und zwar unabhängig davon, ob Arbeitsleistungen schon erbracht wurden oder im laufendem Jahr erbracht werden. Nachgewiesene Arbeitsstunden (Vordruck) werden am Ende des Jahres mit 7,50 € je Stunde vergütet. Bei Abzug vom Beitrag erfolgt eine kostenpflichtige Mahnung (vergleiche hierzu Punkt 5).

2. Die Hallenumlage ist ebenfalls mit dem Beitrag zu zahlen. Sie wird Mitgliedern der Beitragsgruppen A nur bei Dauerbuchungen auf den Rechnungsbetrag gutgeschrieben. Bei Dauerbuchung einer Hallenstunde können dabei maximal die Umlagen von vier Mitgliedern gutgeschrieben werden. Bei Mitgliedern der Beitragsgruppen C bis F kann die Gutschrift auch bei Standby-Buchungen erfolgen.

3. Die ermäßigten Sätze für Studenten, Azubis etc. gemäß Beitragsgruppe C gelten nach Vollendung des 18. Lebensjahres nur dann, wenn ein entsprechender Ausbildungsnachweis unaufgefordert bis spätestens zum 30. April vorgelegt wird.

4. Der sogenannte Studenten- bzw. Ausbildungsrabatt kann jedoch nicht mehr in Anspruch genommen werden, wenn das Mitglied – in dem jeweiligen Jahr das 28. Lebensjahr vollendet, oder – über ein regelmäßiges Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Arbeit verfügt, oder – die Studienzeit bei Beginn des Sommersemesters mehr als 2 Semester über der Regelstudienzeit liegt; als Regelstudienzeit ist bei Fachhochschulen 8 Semester und bei Universitäten 12 Semester anzusetzen. In Härtefällen entscheidet auf begründeten Antrag der Vorstand.

5. Die Zahlung muss satzungsgemäß bis spätestens 30. April des laufenden Jahres vollständig geleistet sein. Für jede schriftliche Zahlungserinnerung wird eine vorgerichtliche Mahngebühr von 2,50 € und ein Verspätungszuschlag erhoben; der Verspätungszuschlag beträgt 5 v.H. des offenen Betrages je Verzugsmonat, mindestens jedoch 7,50 €. Neumitglieder, die nach dem 30. April eintreten, sollen den Beitrag möglichst innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahmebestätigung einzahlen.

6. Soweit Jugendliche gemäß Beitragsgruppe D oder E Kinder von Mitgliedern gemäß Beitragsgruppe A sind, sind diese als sogenannte Schnupperkinder in der ersten Saison vom Beitrag befreit.

7. Kinder gemäß Beitragsgruppe E zahlen bis zum 12. Lebensjahr jedoch dann keinen Beitrag, wenn die Eltern dem Verein länger als 5 Jahre als Mitglied angehören. Ab dem 13. Lebensjahr ist dann eine Eintrittserklärung zu unterzeichnen und der übliche Beitrag – aber keine Aufnahmegebühr – zu zahlen.

8. Der Beitrag ist auf das Konto des BSC Rehberge (Tennis), Postbank Berlin (BLZ 100 100 10), Kto.-Nr. 907 01 02 einzuzahlen; Bargeld und Schecks können aus buchtechnischen Gründen grundsätzlich nicht entgegengenommen werden.